Gesamtflächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schönfeld-Lampertswalde

Der Landkreis Meißen hat mit Verfügung vom 14.09.2016 (20503/621.316-VG Schö-Lam/#1/6082/2016) den vom Gemeinschaftsausschuss der VWG Schönfeld-Lampertswalde am 18.02.2016, von der Gemeinde Schönfeld am 22.02.2016 und von der Gemeinde Lampertswalde am 24.02.2016 beschlossenen Gesamtflächennutzungsplan einschließlich Planbegründung und Umweltbericht in der Fassung vom 30.11.2015 § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Dem Genehmigungsbescheid vom 14.09.2016 mit Auflage und Hinweisen sind in Öffentlicher Sitzung der Gemeinschaftsausschuss der VWG Schönfeld – Lampertswalde am 19.10.2016, der Gemeinderat Schönfeld am 24.10.2016 und der Gemeinderat Lampertswalde am 01.11.2016 beigetreten.

Der Flächennutzungsplan stellt die flächen- und raumrelevante städtebauliche Entwicklung für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Schönfeld - Lampertswalde für einen längerfristigen Planungshorizont in den Grundzügen dar.

Der Gesamtflächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schönfeld - Lampertswalde in der Fassung vom 30.11.2015 mit Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB kann ab sofort eingesehen werden bei der Gemeinde Schönfeld.

Hier die einzelnen Dokumente als PDF-Dateien:

Flächennutzungsplan

Landschaftsplan

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