Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung des Gesamtflächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Schönfeld-Lampertswalde

Das Landratsamt Meißen als höhere Verwaltungsbehörde hat mit Bescheid vom 14.09.2016 (20503/621.316-VG Schö-Lam/#1/6082/2016) den Flächennutzungsplan mit Auflage und Hinweisen genehmigt.
In den öffentlichen Sitzungen des Gemeinschaftsausschusses der VWG Schönfeld – Lampertswalde am 19.10.2016, des Gemeinderates Schönfeld am 24.10.2016 und des Gemeinderates Lampertswalde am 01.11.2016 wurde den Maßgaben beigetreten.

Der Gesamtflächennutzungsplan wird am 17.11.2016 wirksam.

Der Gesamtflächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schönfeld - Lampertswalde mit Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann durch jedermann kostenlos eingesehen werden:

- in der Gemeindeverwaltung Lampertswalde, Ortrander Straße 2, 01561 Lampertswalde
  im Sekretariat, während der üblichen Dienststunden
- in der Gemeindeverwaltung Schönfeld, Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld,
  Bauverwaltung, während der Dienststunden
  Montag bis Donnerstag von 7.30 - 15.00 Uhr,
  Dienstag von 7.30 - 17.30 Uhr und
  Freitag von 7.30 – 11.00 Uhr

Zurück