Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Schönfeld bemüht sich, ihre Webseite nach den Bestimmungen des Sächsischen Inklusionsgesetzes (SächsInklusG), des Barrierfreie-Websites-Gesetz (BfWebG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Nicht alle Inhaltselemente der Webseite der Gemeinde Schönfeld sind nach den oben genannten Bestimmungen vollständig barrierefrei. Sie enthalten zum Teil Inhalte, Dokumente und Formulare, welche noch nicht barrierefrei umgesetzt sind.
An einem Ausbau der Barrierefreiheit wird kontinuierlich gearbeitet. Die Anpassungen werden schrittweise durchgeführt.
Wir bemühen uns, die Nutzung unserer Webseite und der hier bereitgestellten Informationen möglichst allen Personen zu ermöglichen. Falls Sie unsere Website (oder einzelne Teile dieser) nicht nutzen können, so zögern Sie bitte nicht, uns dies unter sekretariat@gemeinde-schoenfeld.de mitzuteilen.
Durchsetzungsverfahren
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Sächsische Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelle(at)sk.sachsen.de
Webseite: www.durchsetzungsstelle.sachsen.de