Archiv
Achtung - keine Lichtbilderstellung im Einwohnermeldeamt !
Wichtige Mitteilung aus dem Meldeamt:
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.Die dafür notwendige Technik wurde der Gemeinde Schönfeld durch die Bundesdruckerei noch nicht geliefert. Daher können wir Ihnen momentan keine Erstellung der Lichtbilder in unserem Hause anbieten. Lichtbilder dürfen ausschließlich bei zertifizierten Fotografen gefertigt werden, eine Liste der Fotografen in Ihrer Nähe entnehmen Sie bitte der folgenden Webseite:
www.alfo-passbild.com.
Alternativ können Sie Ihre Lichtbilder in einer DM-Drogerie-Filiale erstellen.
Bitte bringen Sie zur Beantragung der Dokumente den ausgehändigten Barcode sowie die ausgedruckten Passbilder mit.
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Einladung für die 08. öffentliche Gemeinderatssitzung am 12.05.2025, 19.00 Uhr
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Bekanntmachung Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Bekanntmachung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Freistaat Sachsen
Eigentümer in der Verkehrssicherungspflicht - Aufruf zur Kontrolle und Pflege von Baumbeständen
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Ortsentwicklungskonzept für die Gemeinde Schönfeld
Nach Erstellung der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) für die Region „Dresdner Heide-bogen“ wurde die Möglichkeit geschaffen, diese durch Dorfumbaupläne (DUP) bzw. Ortsentwicklungskonzeptionen zu untersetzen und ...
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Gesamtflächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schönfeld-Lampertswalde
Der Landkreis Meißen hat mit Verfügung vom 14.09.2016 (20503/621.316-VG Schö-Lam/#1/6082/2016) den vom Gemeinschaftsausschuss der VWG Schönfeld-Lampertswalde am 18.02.2016, von der Gemeinde Schönfeld am 22.02.2016 und von der Gemeinde Lampertswalde
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Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung des Gesamtflächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Schönfeld-Lampertswalde
Das Landratsamt Meißen als höhere Verwaltungsbehörde hat mit Bescheid vom 14.09.2016 (20503/621.316-VG Schö-Lam/#1/6082/2016) den Flächennutzungsplan mit Auflage und Hinweisen genehmigt.