Tourismus

MEHR ERFAHREN

Leben

Gemeinde

MEHR ERFAHREN

Einrichtungen

MEHR ERFAHREN

Aktuelles

Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen zur Bundesstraße B 98 Ortsumgehung Schönfeld

Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Planfeststellung für das Vorhaben

„Bundesstraße (B) 98 Ortsumgehung Schönfeld“

- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses -

I.

Mit Beschluss der Landesdirektion Sachsen vom 3. Dezember 2025, Gz.: 32-0522/1136, ist der Plan für das oben genannte Vorhaben gemäß § 17 Satz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist, und § 74 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, festgestellt worden.

II.

Da es sich um ein UVP-pflichtiges Vorhaben handelt, ist gemäß § 27 UVPG die Entscheidung über das Vorhaben öffentlich bekannt zu machen. Da mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen wären, wird zudem die Zustellung gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen liegt in der Zeit

Vom 23. Februar 2026 bis einschließlich 6. März 2026

in der Gemeindeverwaltung Schönfeld, Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld während der Dienststunden

Montag/Donnerstag               09.00 bis 11.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag                                 09.00 bis 11.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag                                    09.00 bis 11.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Ergänzend wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen während des vorgenannten Zeitraums auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/ (Infrastruktur-Bundesstraßen) sowie im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/ verwiesen.

Weiterlesen …

Einladung für die 15. öffentliche Gemeinderatssitzung am 02.02.2026

Einladung zur 15. öffentlichen Gemeinderatssitzung am 02.02.2026 um 19:00 Uhr im DGH Böhla b.O., OT Böhla b.O., Dorfstraße 5, 01561 Schönfeld

Weiterlesen …

Öffentliche Bekanntmachung Wahl einer Friedensrichterin / eines Friedensrichters für die Schiedsstelle Schönfeld 2026

Wahl einer Friedensrichterin / eines Friedensrichters für die Schiedsstelle Schönfeld 2026

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Lampertswalde, Schönfeld und Thiendorf,

Seit 2011 besteht für den Bereich Lampertswalde, Schönfeld und Thiendorf in der Gemeindeverwaltung Schönfeld eine gemeinsame Schiedsstelle.

Die Gemeinde Schönfeld sucht zum September 2026 eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter.

Das Amt des Friedensrichters ist ein Ehrenamt, für das eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Diese beträgt laut der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Gemeinde Schönfeld (Entschädigungssatzung) 40,00 Euro pro Monat.

Insgesamt sind die Gemeinde Lampertswalde, Schönfeld und Thiendorf in einen Schiedsbezirk eingeteilt (Schiedsbezirk Schönfeld).

Wer im Schiedsbezirk Schönfeld wohnt und bereit wäre, dieses Amt auszuüben wird gebeten, sich schriftlich bis zum 31.03.2026 bei der Gemeindeverwaltung Schönfeld, Hauptamt, Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld zu bewerben.

Das Bewerbungsformular erhalten Sie in den Gemeindeverwaltungen Lampertswalde, Schönfeld und Thiendorf. Zusätzlich steht Ihnen das Bewerbungsformular auf der Homepage der Gemeinde Schönfeld zur Verfügung. (www.gemeinde-schoenfeld.de)

Weiterlesen …

Aktuelles aus der Gemeinde