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Bekanntmachung zum Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung
Bekanntmachung zum Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung nach § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPIG)
Am 23. März 2026 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit Beschluß VV 01/2026 den Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung für die Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frei gegeben.
Gemäß § 8 Abs. 1 ROG ist bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungs-plans auf die in der Vorschrift genannten Schutzgüter sowie die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Die Umweltprüfung umfasst gemäß § 2 Absatz 2 SächsLPIG auch die Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete nach § 36 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in der jeweils geltenden Fassung.
Der Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung mit seiner Begründung, dem Umweltbericht sowie weiteren zweckdienlichen Unterlagen wird
vom 7. Mai 2026 bis einschließlich 6. Juli 2026
im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter https://buercierbeteiliqunq.sachsen.de/portal/rpv-oeoe/beteiliqunq veröffentlicht.
Gleichzeitig liegen die Unterlagen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, den Landkreisen im Plangebiet, bei der Landeshauptstadt Dresden und in der Verbandsgeschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes zur kostenlosen Einsicht für jedermann öffentlich aus (s. auch Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 17/2026, Amtlicher Anzeiger vom 23.04.2026). Der Bekanntmachungstext ist zu Ihrer Information beigefügt.
Sie haben die Möglichkeit, zum Planentwurf, seiner Begründung und zugehörigem Umweltbericht
bis zum 6. Juli 2026
Stellung zu nehmen.
Bekanntmachung der Bauverwaltung Schönfeld
Bericht zur Schallschutzmaßnahme in der Mehrzweckhalle/Begegnungsstätte für Senioren und Freizeittreff in Schönfeld
Die Baumaßnahme umfasste die Schallschutzmaßnahme sowie eine neue Beleuchtung in der Mehrzweckhalle/
Begegnungsstätte für Senioren und Freizeittreff in Schönfeld
Das Vorhaben wurde mit der Fa. Malermeister Menzel e.K. (Schallschutz) und Elektroinstallation Bernd Zenkner
(Beleuchtung) umgesetzt.
Entgeltordnung Gemeinde Schönfeld
Entgeltordnung Gemeinde Schönfeld