Aktuelles

Bekanntmachung der Bauverwaltung Schönfeld


Bericht zur Schallschutzmaßnahme in der Mehrzweckhalle/Begegnungsstätte für Senioren und Freizeittreff in Schönfeld

Die Baumaßnahme umfasste die Schallschutzmaßnahme sowie eine neue Beleuchtung in der Mehrzweckhalle/

Begegnungsstätte für Senioren und Freizeittreff in Schönfeld

 Das Vorhaben wurde mit der Fa. Malermeister Menzel e.K. (Schallschutz) und Elektroinstallation Bernd Zenkner

(Beleuchtung) umgesetzt.

 

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Öffentliche Bekanntmachung Wahl einer Friedensrichterin / eines Friedensrichters für die Schiedsstelle Schönfeld 2026

Wahl einer Friedensrichterin / eines Friedensrichters für die Schiedsstelle Schönfeld 2026

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Lampertswalde, Schönfeld und Thiendorf,

Seit 2011 besteht für den Bereich Lampertswalde, Schönfeld und Thiendorf in der Gemeindeverwaltung Schönfeld eine gemeinsame Schiedsstelle.

Die Gemeinde Schönfeld sucht zum September 2026 eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter.

Das Amt des Friedensrichters ist ein Ehrenamt, für das eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Diese beträgt laut der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Gemeinde Schönfeld (Entschädigungssatzung) 40,00 Euro pro Monat.

Insgesamt sind die Gemeinde Lampertswalde, Schönfeld und Thiendorf in einen Schiedsbezirk eingeteilt (Schiedsbezirk Schönfeld).

Wer im Schiedsbezirk Schönfeld wohnt und bereit wäre, dieses Amt auszuüben wird gebeten, sich schriftlich bis zum 31.03.2026 bei der Gemeindeverwaltung Schönfeld, Hauptamt, Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld zu bewerben.

Das Bewerbungsformular erhalten Sie in den Gemeindeverwaltungen Lampertswalde, Schönfeld und Thiendorf. Zusätzlich steht Ihnen das Bewerbungsformular auf der Homepage der Gemeinde Schönfeld zur Verfügung. (www.gemeinde-schoenfeld.de)

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Bekanntmachung zur Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzepts für den grundzentralen Gemeindeverbund Lampertswalde–Schönfeld–Thiendorf

Bekanntmachung zur Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzepts für den grundzentralen Gemeindeverbund Lampertswalde–Schönfeld–Thiendorf

Im Regionalplan 2020 sind die Gemeinden Lampertswalde, Schönfeld und Thiendorf als grundzentraler Gemeindeverbund anerkannt. Um die interkommunale Zusammenarbeit weiter zu stärken, haben die drei Gemeinden beschlossen, das Regionale Entwicklungskonzept (REK) aus dem Jahr 2008 fortzuschreiben.

Am 30. September 2025 fiel der Startschuss: Die Steuerungsgruppe traf sich erstmals mit den drei Bürgermeistern, den Amtsleitungen der Gemeindeverwaltungen und dem beauftragten Team der KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH. Bis Ende 2026 soll das REK beschlossen sein – als Grundlage für die eigenständige Zukunftsgestaltung der drei Gemeinden und ihre abgestimmte Ausrichtung im Gemeindeverbund. Die Maßnahme wird durch den Freistaat Sachsen auf Grundlage der Förderrichtlinie „FR-Regio“ des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung gefördert.

Bei der Konzepterarbeitung gilt es, die sich wandelnden Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und darauf mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren. Dazu zählen Herausforderungen wie der demografische Wandel, die Digitalisierung, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie die Sicherung von sozialer Teilhabe und Daseinsvorsorge. Bestehende Konzepte und Planungen werden geprüft, zentrale Handlungsfelder wie Siedlungsentwicklung, Mobilität, Wirtschaft und Tourismus analysiert und neue Entwicklungsbedarfe identifiziert. Die Ergebnisse fließen in eine Leitvision und in konkrete, umsetzbare Maßnahmen ein. Das fortgeschriebene REK dient der strategischen Steuerung der künftigen Entwicklung der drei Gemeinden und bildet zugleich die Grundlage für die Förderung der im Konzept zu beschließenden Projekte.

Ihre Meinung und Ihre Ideen sind eine wichtige Grundlage für die Zukunftsentwicklung Gemeinden. Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um den beiliegenden Fragebogen auszufüllen. Die Teilnahme ist freiwillig. Dennoch ist es wichtig, dass sich möglichst viele an der Befragung beteiligen. Nur dann erhalten die erhobenen Daten auch die notwendige Aussagekraft.

Man kann teilnehmen online unter folgenden Link: https://de.surveymonkey.com/r/REK-GZV-LST-Buergerschaft oder per QR-Code.

Wir hoffen auf Ihre freundliche Unterstützung, Vielen Dank

R. Venus, Bürgermeister der Gemeinde Lampertswalde

F. Lindenau, Bürgermeister der Gemeinde Schönfeld

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Breitbandausbau in den Ortschaften Böhla b.O., Kraußnitz und Linz

Breitbandausbau in den Orten Böhla b.O., Linz und Kraußnitz

Diese Baumaßnahme ist keine Baumaßnahme durch die Gemeindeverwaltung / Bauverwaltung Schönfeld sondern über den Landkreis Meißen / Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH.

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Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB zum Vorentwurf und der Begründung einschließlich des Landschaftsplanes zur 1. Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Lampertswalde und Schönfeld

Der Vorentwurf der 1. Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für die Gemeinden Lampertswalde und Schönfeld in der Fassung vom 10.09.2025 wird

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung, dem Umweltbericht einschließlich des Landschaftsplanes im Internet veröffentlicht vom

06. Oktober bis einschließlich 10. November 2025

auf den Internetseiten der Gemeinde Lampertswalde unter www.gemeinde-lampertswalde.de, der Gemeinde Schönfeld www.gemeinde-schoenfeld.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.

 

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Fotoerstellung im Meldeamt ab sofort wieder möglich

Wichtige Mitteilung aus dem Meldeamt:

Fotoerstellung im Meldeamt ab sofort wieder möglich!

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.

Die dafür notwendige Technik wurde der Gemeinde Schönfeld durch die Bundesdruckerei nun geliefert. Daher können wir Ihnen ab sofort wieder die Erstellung der Lichtbilder in unserem Hause anbieten. Die Gebühren richten sich nach der gesetzlichen Gebühr zur Erstellung von digitalen Lichtbildern.

Wir weisen darauf hin, dass ein Ausdruck der Passbilder nicht möglich ist.

Für Rückfragen wenden Sie sich gern an unser Meldeamt unter 035248/834 - 105.

 

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