Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen zur Bundesstraße B 98 Ortsumgehung Schönfeld

Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Planfeststellung für das Vorhaben

„Bundesstraße (B) 98 Ortsumgehung Schönfeld“

- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses -

I.

Mit Beschluss der Landesdirektion Sachsen vom 3. Dezember 2025, Gz.: 32-0522/1136, ist der Plan für das oben genannte Vorhaben gemäß § 17 Satz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist, und § 74 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, festgestellt worden.

II.

Da es sich um ein UVP-pflichtiges Vorhaben handelt, ist gemäß § 27 UVPG die Entscheidung über das Vorhaben öffentlich bekannt zu machen. Da mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen wären, wird zudem die Zustellung gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen liegt in der Zeit

Vom 23. Februar 2026 bis einschließlich 6. März 2026

in der Gemeindeverwaltung Schönfeld, Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld während der Dienststunden

Montag/Donnerstag               09.00 bis 11.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag                                 09.00 bis 11.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag                                    09.00 bis 11.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Ergänzend wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen während des vorgenannten Zeitraums auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/ (Infrastruktur-Bundesstraßen) sowie im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/ verwiesen.

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